Historie
Prof. Dr. H. Baldes schreibt 1923 in seiner Veröffentlichung "Geschichtlichtliche Heimatkunde der Birkenfelder Landschaft": Gimbweiler, Dorf in der Bürgermeisterei Nohfelden, nordöstlich von Wolfersweiler gelegen, hat 324 Einwohner (317 ev., 7 kath.), 552 ha (156 Erbenwald). Dazu gehörte die westlich vom Orte gelegene Ziegelhütte. Die ältesten Namensformen sind Gumpwilre (1937), Gomp- und Gympwiler in derselben Urkunde (1480).
Römischer Ursprung der beiden Weiler Gimbweiler und das auf seiner Gemarkung gelegenen untergegangenen Frudesweiler ist nicht nachgewiesen. Das deutsche Gimbweiler teilte im allgemeinen das Schicksal des benachtbarten Wolfersweiler, gehörte stets zu dessen Hochgericht und Pfarrei und hatte abwechselnd zu Oberherren die Bischöfe von Verdun, die Grafen von Veldenz und deren Erben, die Zweibrücker Herzöge. Im 13.Jahrhundert versuchten die Herren von Oberstein in den zwischen Wolfersweiler und Baumholder gelegenen Orten Fuß zu fassen. Versuche, die sie in den folgenden Jahrhunderten, auf ihre lothringischen Lehensreverse gestützt, erneuerten. Grundbesitz hatten sie von je her in Gimbweiler; aber auch andere Herren waren hier ebenfalls begütert. Doch haben die Veldenzer und Zweibrücker ihnen gegenüber Hoheit und Besitzkraft gewahrt und vermehrt. So kaufte Graf Friedrich von Veldenz 1397 den Herren von Broich außer Gütern, Zinsen und Rechten zu Eckelnhusen, Hanwilre und Moysberg einen Hof und arme Leute zu Gumpwilre ab. Gumbweiler und Freidesweiler gehörten nun, ebenso wie die benachbarten Orte Freisen und Hoppstädten, Hahnweiler und Reidscheid, nach dem im Jahre 1432 erstmals ausgestellten und bis 1667 stets erneuerten Lehensrevers, zu dem großen lothringischen Lehen der Obersteiner. Die lothringischen Herzöge sowohl wie ihre obersteinischen Lebensträger hielten stets ihre Ansprüche auch auf Gimbweiler wach. So haben die von Oberstein - Falkenstein den Ort dem Herrn von Schellard, später die von Oberstein - Leinigen den Erben der Schellards, deren von Feignies, als lothringisches Afterlehen vergeben. In Wirklichkeit ist aber die zweibrückische Landeshoheit über Gimbweiler nicht angetastet worden. Die Schicksale Wolfersweiler sind auch seine gewesen. In der Franzosenzeit gehörte es mit diesem zur Bürgermeisterei Nohfelden, die dem Kanton Baumholder angegliedert war. Von kirchlichen Zehnten ist unter Wolfersweiler gesprochen. Es waren 6 Ml. Korn und Hafer, die Kloster Wörschweiler als sein Anteil aus Gimbweiler bezog. 1604 sind auch die von Roussillon daran beteiligt gewesen. Um diese Zeit hatte dort ein Hans Scherer großen Zulauf als "Braucher und Beschwörer". Von des "Schererhannes" Heil- und Zauberkünsten erzählte man bis in die jüngste Zeit hinein in der ganzen Gegend Wunderdinge. Er soll in Frudesweiler zu Hause gewesen sein und erst, nachdem dieser Ort im Dreißig-jährigen Krieg infolge der Pest ausgestorben war, nach Gimbweiler übergesiedelt sein.
Auf der Ortsgemarkung, in der auch der größte Teil des Bannes von Frudesweiler aufgegangen ist, wurden in den Bezirken "in der Schüßheck" und "Bei der Grub" Kupfer und Blei gegraben. An Erbenländerein gab es 1832 899 Morgen Wald und 240 Morgen Rodhecken. Beachtenswerte Flurnamen sind in Fl. 1 Nohfelsenweiher, Kämpeswies, Portenstall, Ebertswald, Fl. 2 Die Grub, Ehlwies, Schüßheck, Garten auf der Winkelsheck, Fl. 3 Grübchen, Hirzhübel, Kirschbrunnen, Reizenberg, Hofgärten, Dorfwies, Fl. 5 Ahlgrübchen, Rothenhübel, Fl. 6 Mauer, Fl. 7 Heidenhübel, Dreiech(sbrunnen), Fl. 8 Lichtenberger Straße, Fl. 9 Weiher, Schützenwies, Weinstraße, Fl. 10 Ziehlzehnten, Fl. 12 Garten am Guckenberg, Pfaffenacker, Fl. 14 Ziegelhütte, Kreuzgarten, Zittersloch, Fl. 15 Kellersbrunnen, Fl. 17 Gespreit, Grummenhübel.
Statistisches: 1480 waren zu Gompweiler bzw. Gympwiler zu Mai - 3 und zu Herbst - 3 zweibrückische Steuerpflichtige, die Bede (Abgaben) zahlten; zu Gimbweiler 1570 - 7 zweibrückische und 1 Braederscher Leibeigener, 1722 - 1730 zu Gimbsweiler auch wartenbergische Untertanen. 1790 zu Gimbweiler - 40 zweibrückische Familien, Einwohner 1815: 130, 1832: 197, 1845: 263. Das untergegangene Frudesweiler lag nur 10 Minuten nordöstlich von Gimbweiler auf der rechten Seite des Weges nach Weiersbach. Seine Lage ist bestimmt durch die Bezirke Hofgärten, Dorfwies in Flur 3 und "Mauer" in Flur 6. In den unter Gimbweiler erwähnten lothruíngischen Lehensreversen wird Freidesweiler mit diesem und Hahnweiler zusammen von Oberstein als Lothringer Lehen beansprucht. Nach Fabricius gehörte ein Teil der Frudesweiler Gemark zur Rohrbacher Pflege, deren Grenze nach einem Weistum von 1581 gegen das Hochgericht Wolfersweiler "vom Krämelsmäuerchen" bei Hahnweiler mit der Straße Lichtenberg-Wolfersweiler bis zur Gimbweiler Langwiese, dem dort entspringenden Bache nach bis in Frudesweiler und von da mit einem von Norden kommenden Tälchen bis zum Langenstein verlief. Damit stehen aber die Wolfersweiler Weistümer im Widerspruche. Hier werden außerdem dem ganzen Frudesweiler Banne noch die Bänne von Leitzweiler, Rückweiler und Hahnweiler in den Wolfersweiler Gerichtsbezirk einbezogen und unter den Schöffen, die 1507 die Grenze weisen, befindet sich auch einer aus Frudesweiler. Auf jeden Fall war Frudesweiler immer veldenzisch bzw. zweibrückisch. 1480 gab es zu Frudesweiler 3 Zweibrücker Steuerpflichtige, die Herbstbede (Abgaben) zahlten; 1570 waren daselbst 5 Haussassen (Grundbesitzer), 4 zweibrückische und ein Braederscher; 1640 soll Frudesweiler noch gestanden haben, 1740 als verfallen erwähnt sein. Auf den Ländereien übten später die Bewohner von Gimbweiler und Weiersbach das Weiderecht aus. Die daraus erwachsenden Streitigkeiten zogen sich bis ins 19. Jahrhundert hinein. Sie wurden durch einen Vergleich beendet. Weiersbach erhielt 2/5, meist Waldungen, Gimbweiler 3/5, vor allem Acker- und Wiesenland.
Von September 1814 bis Juni 1815 tagten in Wien die verbündeten Großmächte Russland, Großbritanien, Österreich, und Preußen mit dem Vertreter Frankreichs und den Unterhändlern verschiedener Königreiche und Fürstentümer, um über die politische und territoriale Neuordnung Europas zu beraten. Die in den Befreiungskriegen erwachte Nationalbewegung erwartete von dem Kongeß die Überwindung der Zersplitterung Deutschlands und den Abbau der absoluten Herrschaft der Fürsten. Da der Herzog von Oldenburg von Napoleon aus seinem Land vertrieben worden war, hoffte er, dass er als Entschädigung Gebiete im Anschluss an seine Länder zugeteilt bekäme, aber der Widerstand in den vorgesehenen Gebieten war nicht zu überwinden und so erhielt Oldenburg 20.000 Seelen zwischen Nahe und Hochwald (mit Selbach, Wolfersweiler, Nohfelden, Sötern, Brücken, Birkenfeld, Hoppstädten, usw.); somit war Gimbweiler ebenfalls oldenburgisch.
Seit diesem Zeitpunkt versuchte man - mit zeitlichen Unterbrechungen - immer wieder von einander loszukommen - Oldenburg einen Gebietsaustausch gegen ein Gebiet um Aurich (Ostfriesland) mit Preußen zu Stande zu bringen, Birkenfeld selbst sich einem der Nachbargebiete, worüber man sich im Vold und dessen Repräsentationen jedoch nicht einigen könnte, anzugliedern. Im Jahre 1919, nach dem I.Weltkrieg, kam es zu Loslösungsbestrebungen; Männer der verschiedenen Gemeinden und Parteien waren daran beteiligt.
Am 14. Juli 1919, dem Nationalfeiertag der Franzosen, begann die "Birkenfelder Revolution". Die Frankfurter Zeitung vom 16.Juli 1919 zitiert: "Das frühere Fürstentum Birkenfeld ist im Begriff, sich von Oldenburg, mit dem es seit 100 Jahren verbunden war, zu lösen. Die Verbindung des rheinischen Ländchens mit dem nicht viel größeren Ländchen am Jadebusen ist immer eine sehr äußerliche gewesen...".
Ein Gimbweiler war auch an der "Birkenfelder Revolution" beteiligt, ja sogar die denkwürdige "Unabhängigkeitserklärung" trägt seine Unterschrift und er gehörte auch der vorläufigen Regierung an: August Müller, Bergmann aus Gimbweiler. Die Zeitepoche der Birkenfelder Revolution endete jedoch an nicht überbrückbaren Gegensätzen und anschließend waren die "Oldenburger" wieder die Herren in ihrem Fürstentum. Nach dem II.Weltkrieg wurde Gimbweiler im Jahre 1947 Grenzort zum Saargebiet. Am 18.07.1946 und am 06.06.1947 ordnete das französische Oberkommando in Deutschland an, dass 17+7, zusammen mit 24 Gemeinden im Südwesten des Kreises Birkenfeld abgetrennt wurden. Es handelte sich um das gesamte Amt Nohfelden (außer Gimbweiler) und 8 Orte des Amtes Freisen, zusammen 1/4 der Fläche und 1/5 der Bevölkerung des Kreises Birkenfeld. Sie wurden dem Kreis St.Wendel des wiederstandenen, vergrößerten Saarstaates zugeschlagen.
Gimbweiler war die einzige Gemeinde vom Amt Nohfelden, die bei der Schaffung des Saargebietes durch die Franzosen 1946 beim Land Rheinland-Pfalz / Kreis Birkenfeld verblieb. Die Gimbweiler mussten nun mit der Grenze leben, ob sie nun wollten oder nicht. Durch den Wegfall der Verkehrsstraße Nohfelden-Wolfersweiler-Eitzweiler-Freisen war Gimbweiler praktisch von jedem Verkehr abgeschlossen, weil die Verbindung von Gimbweiler über Wolfersweiler ging. Die Einwohner konnten, da sonst keine Verbindung bestand, nur zu Fuß oder bei sehr trockenem Wetter mit einem Wagen auf einer Art Feldweg über den Bleiderdinger Berg das übrige Kreisgebiet erreichen. Der Friedhof der Gimbweiler lag auf Wolfersweiler Bann, also jenseits der Saargebietsgrenze. Bei Beerdigungen traten infolgedessen jeweils Schwierigkeiten auf; kirchlich gehörte Gimbweiler zu Wolfersweiler, so dass auch die Kirchgänger große Schwierigkeiten hatten und den Gottesdienst kaum besuchen konnten.
Auch bei Transporten des Gimbweiler Einwohnern gehörenden Holzes aus dem Bann von Ellweiler ergaben sich Schwierigkeiten dadurch, dass der Transport über Nohfelden gehen mußte und eine besondere Genehmigung der Zollbehörden erforderlich war, die bisher immer außerordentlich lange Zeit in Anspruch genommen hatte.
Welche Auswirkungen diese Schwierigkeiten hatten, ergibt sich auch einem Bericht des Amtsbürgermeisters von Birkenfeld, wonach Gimbweiler von einem bestimmten Personenkreis Bemühungen unternommen wurden, um Unterschriften für einen Antraf zu sammeln, in dem der Wunsch der Gemeinde auf Angliederung an das Saargebiet zum Ausdruck gebracht werden sollte. Diese Leute zogen von Haus zu Haus und versuchten die Bürger davon zu überzeugen, wie vorteilhaft die Zugehörigkeit zum Saargebiet wäre und welche Nachteile ihnen der jetzige Zustand bringt.
Die verkehrsmäßige Lage von Gimbweiler, die schon erwähnten Besitzverhältnisse, die für die Bauern in der Bestellung, Ernte und Ablieferung für ihre im Saargebiet liegenden Ländereien immer wieder Schwierigkeiten aufwarten, waren naturgemäß Momente, die für die Propaganda des Trennungsgedanken leicht Nahrung finden ließ. Wenn trotzdem bisher die Bevölkerung dieses Bestreben abgelehnt hat, so kennzeichnet das ihren eindeutigen Willen, bei der angestammten Heimat zu verbleiben.
Die Volksbefragung im Jahre 1955 beseitigte die unnatürliche Grenze und der angestrebte Normalzustand zu den Ortschaften im Saarland wurde wieder erreicht.
Aber selbst im Jahre 1997 besteht politisch, verkehrstechnisch, pressemäßig und kulturell immer noch eine Grenze, die in den ganzen Jahren nur durch private Kontakte und Vereinsbeziehungen überbrückt werden.